Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Versicherungsschadensangelegenheiten
Die Stadt Dülmen ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.
Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Dülmen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.
Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Dülmen weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang