Vorbeugender Brandschutz / Brandschutzerziehung / Löschwasserversorgung
Der Vorbeugende Brandschutz (VB) versucht im Vorfeld Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen im Vorfeld durch Brandverhütungsschauen und weiteren Prüfungen. Darüber hinaus übernimmt er die Brandschutzerziehung /- aufklärung in Kindergärten und Schulen.
Zur Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes gehören insbesondere sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Brandentstehung bzw. Brandausbreitung, zur Schaffung sicherer Rettungs- und Angriffswege für die Feuerwehr, zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, zur Schaffung von Brandmeldemöglichkeiten und zur Sicherung von Zugängen und Zufahrten. Weiterhin führt die Abteilung Brandschutz und Rettungsdienst sogenannte Brandverhütungsschauen durch und wird an Stellungnahmen im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren beteiligt.
Ist ein Gebäude (bauliche Anlage) errichtet, wird dieses, abhängig von Gebäudeart und Größe, in einem Zeitabstand von längstens 6 Jahren einer Brandverhütungsschau unterzogen. Dabei werden die Belange / Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes (baulich / anlagentechnisch) und des abwehrenden Brandschutzes berücksichtigt. Feststellungen und ggf. Mängel werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Die Mängelbeseitigung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen erfolgt im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens.
Darüber hinaus werden organisatorische Maßnahmen wie z. B. die Brandschutzerziehung und -aufklärung in Kindergärten, Schulen und Betrieben angeboten oder Räumungsübungen selbiger durchgeführt.
Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei denen eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, werden – nach vorheriger Prüfung – Brandsicherheitswachen gestellt.