Die Instandhaltung und Pflege von Denkmälern erfordern oft einen hohen finanziellen Aufwand. Aus diesem Grunde stellen das Land NRW, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und auch die Stadt Dülmen Mittel für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege bereit.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Das Land NRW fördert z.B. mit Einzelzuschüssen größere denkmalpflegerische Maßnahmen u.a. von Privatpersonen und Gemeinden.

Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 1/3 der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Stadt Dülmen fördert kleine denkmalpflegerische Maßnahmen mit einem Budget von insgesamt 1.000,00 €.

Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten sie bei der Abteilung Verkehrssicherung, ÖPNV, Bauverwaltung, Gebühren und Beiträge.