Von einigen Rentenversicherungsträgern – insbesondere wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen – wird häufig eine Lebensbescheinigung verlangt. In dieser Lebensbescheinigung wird belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.

Die Rentenstelle übersendet Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Vordruck. Bringen Sie diesen bitte mit; beim Bezug einer ausländischen Rente muss der Vordruck in deutscher Sprache verfasst sein. Ansonsten bringen Sie bitte das Anschreiben des Rentenversicherungsträgers, der von Ihnen eine solche Bescheinigung verlangt, mit. 

Sie können die Lebensbescheinigung auch Online beantragen, diese wird Ihnen mit der Post zugeschickt.

Kosten

Die Bescheinigung für Rentenzwecke ist gebührenfrei.

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung (bitte ein Ticket ziehen) zur Verfügung!  Beachten Sie bitte, dass dienstags ab 15.00 Uhr und donnerstags ab 17.00 Uhr, wenn die Anzahl der Besucher die verfügbaren Tickets überschreiten sollten, keine weiteren Tickets mehr vergeben werden können.

An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. 

Termine beim Bürgerbüro