Erreichbarkeit der Notrufnummern bei Stromabschaltung

Aufgrund einer notwendigen Stromabschaltung, ist ab Freitag, dem 11.09.2026, 12:00 Uhr der Jugendnotruf (02594/12-567) nicht verfügbar. Stattdessen steht der Jugendnotruf des Kreises Coesfeld unter 02591/18-5170 zur Verfügung. Die Feuer- und Rettungswache ist in dieser Zeit ebenfalls nicht unter 02594/12-361 erreichbar. In dringenden Fällen wählen Sie bitte einfach den Notruf 112. Spätestens ab Montag stehen die gewohnten Nummern wieder zur Verfügung.

BIS: Suche und Detail

Von einigen Rentenversicherungsträgern – insbesondere wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen – wird häufig eine Lebensbescheinigung verlangt. In dieser Lebensbescheinigung wird belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.

Die Rentenstelle übersendet Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Vordruck. Bringen Sie diesen bitte mit; beim Bezug einer ausländischen Rente muss der Vordruck in deutscher Sprache verfasst sein. Ansonsten bringen Sie bitte das Anschreiben des Rentenversicherungsträgers, der von Ihnen eine solche Bescheinigung verlangt, mit. 

Sie können die Lebensbescheinigung auch Online beantragen, diese wird Ihnen mit der Post zugeschickt.

Kosten

Die Bescheinigung für Rentenzwecke ist gebührenfrei.

Zuständige Stelle