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Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Die Verpflichtung wird gegenüber der Bauaufsicht abgegeben und das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsicht geführt.

Die Baulast ist nicht zu verwechseln mit der privat-rechtlichen Sicherung im Grundbuch mittels Grunddienstbarkeit. Eine Baulast kann ohne oder auch neben einer Grunddienstbarkeit vorhanden sein. Informieren Sie sich daher beim erwerb eines Grundstückes auch über vorhandene Baulasten zugunsten oder zulasten des Grundstückes.

 

Wofür ist eine Baulast gut?

Entspricht ein Bauvorhaben nicht den Vorschriften des Baurechtes, kann in einigen Fällen die Genehmigungsfähigkeit durch die Eintragung einer Baulast erreicht werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der öffentlich-rechtlichen Erschließung oder den Nachweis von erforderlichen Stellplätzen auf einem anderen Grundstück.

Die Baulast bindet auch die Rechtsnachfolger. Eine Eintragung ins Grundbuch ist nicht erforderlich, häufig jedoch ratsam.

 

Wie kann ich Baulasten in Erfahrung bringen?

Ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde erfahren. Diese Frage kann insbesondere beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks von Bedeutung sein. Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt und kann bei berechtigtem Interesse hier eingesehen werden. Sofern Sie nicht Eigentümer sind und kein berechtigtes Interesse nachweisen können, ist die Vollmacht des Grundstückseigentümers erforderlich.


Ein Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann unter dem unten stehenden Link gestellt werden.

Antrag auf Auskunft Baulasten

 

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann, je nach aktueller Arbeitsauslastung, einige Wochen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag (Link siehe oben)

ggf. Vollmacht

Rechtsgrundlagen

§ 85 BauO NRW

Amt/Fachbereich

Bauaufsicht und Denkmalschutz

Kosten

Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß Tarifstelle 3.1.5.6.3 bzw 3.1.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl vorhandenen Baulasten.

  • je Baulast 50,00 €, maximal 200,00 €
  • ohne Belastung 30,00 € je Grundstück

Zuständige Stelle

Ansprechpartner

Pflaum

Für persönliche Termine ist zwingend vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren.