Bürgergeld - in leichter Sprache
Was ist Bürgergeld?
Wer kann Bürgergeld bekommen?
Bürgergeld ist eine Hilfe vom Staat für erwerbsfähige Menschen. Auch Menschen, die mit diesen Personen zusammenleben, und nicht selber für sich sorgen können, können Bürgergeld beantragen.
Jeder Mensch in Deutschland soll mindestens eine bestimmte Geld-Summe im Monat zur Verfügung haben. Menschen, die aus verschiedenen Gründen kein Geld verdienen, können Bürgergeld beantragen.
Das geht auch, wenn sie nicht genug eigenes Geld verdienen.
Das geht nur, wenn trotz der Zahlung anderer Zuschüsse, die bestimmte Geld-Summe im Monat nicht erreicht wird.
Andere Zuschüsse sind zum Beispiel:
- Arbeitslosen-Geld I
- Wohngeld
- Kinder-Zuschlag.
Sie müssen Bürgergeld beantragen. Ohne Antrag erhalten Sie kein Bürgergeld.
Eine Genehmigung des Bürgergeldes ist meistens für 1 Jahr. Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
1. Unterstützung bei Zahlung der Kosten für das tägliche Leben
Jede Person bekommt einen bestimmten
Betrag. Der heißt auch: Regel-Bedarf. Das ist
Geld zum Leben. Zum Beispiel für Essen,
Kleider und Strom.
Es gibt auch Geld für die Miete, die Neben-
Kosten und die Heizung.
Auch Kosten für Ausgaben in einer besonderen Lebens-Lage
werden berücksichtigt.
Für Kinder können Sie Zahlungen für Bildung und
Teilhabe beantragen (siehe 2.).
Eine Beratung zum Antrag auf Bürger-Geld für die Zahlung
der Kosten für das tägliche Leben, gibt es bei Ihrem
zuständigen Leistungs-Sachbearbeiter der Stadt Dülmen.
2. Zahlungen für Bildung und Teilhabe
Kinder aus Familien mit wenig Geld bekommen in Deutschland extra Zahlungen.
Dafür muss ein Antrag gestellt werden.
Das geht nur, wenn die Eltern eines der folgenden Gelder bekommen:
- Bürgergeld
- Wohngeld oder Kinder-Zuschlag
- Geld für Menschen, die Asyl in Deutschland suchen
- Sozial-Hilfe
Nur Kinder, die jünger als 25 Jahre sind und in eine Kita oder Schule gehen, können das Geld bekommen. Sie dürfen aber kein Geld in der Ausbildung verdienen.
Zahlungen für Sport-Gruppen und Freizeit-Gruppen werdenbis zum Alter von 18 Jahren übernommen. Alle Kinder können so bei Angeboten in der Schule und in Vereinen mitmachen. Klassen-Fahrten, Ausflüge und Mittag-Essen in Schule oder Kita werden davon bezahlt. Auch Beiträge für Sport-Vereine oder Freizeit-Gruppen.
Wofür genau sie Geld für Bildung und Teilhabe beantragen können, steht auf der Seite der Stadt Dülmen.
Wie viel Geld Ihnen zusteht, steht auch auf der Seite der Stadt Dülmen.
3. Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit
Ein Ziel bei der Zahlung von Bürgergeld ist es, erwerbsfähige Menschen zu unterstützen.
Auf der anderen Seite haben diese Menschen die Pflicht, alles zu tun um für sich selber zu sorgen. Das steht auch im Gesetz.
Der Hilfe-Bedarf soll beendet oder mindestens verkleinert werden. Menschen sollen wieder fit werden, arbeiten zu gehen.
Das geht zum Beispiel durch:
- neue Ausbildungen oder Fortbildungen
- Suche nach passenden Arbeits-Möglichkeiten oder Stellen
- Unterstützung durch Beratungen, zum Beispiel:
- Sucht-Beratung
- Schuldner-Beratung
- Erstattung von Kosten, wie Fahrt-Kosten zu Vorstellungs-Gesprächen oder Bewerbungs-Kosten.
Wenn es um die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit geht, melden Sie sich bitte beim Jobcenter der Stadt Dülmen. Machen Sie einen Termin zur Beratung.
Gemeinsam werden Absprachen und ein Plan erstellt. Regelmäßig wird besprochen, ob alle Absprachen eingehalten werden.