Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich von Straftaten dadurch, dass sie einen weniger schwerwiegendenden Verstoß gegen die Rechtsordnung bilden. Sie werden daher nicht mit Strafe, sondern mit Geldbuße geahndet. Die Verfolgung ist aus diesem Grund auch nicht Sache der Staatsanwaltschaft, sondern der Verwaltungsbehörde.
Ihnen ist ein Verstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?
Ihre Meldung können Sie in Form einer Anzeige (siehe Unterlagen) beim Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung machen. Ihre Anzeige wird aufgenommen und an die zuständigen Mitarbeitenden im Fachbereich weitergeleitet. Dort wird die angezeigte Situation geprüft, Ermittlungen zur Sache angestellt und über die Einleitung von Maßnahmen entschieden.
Anonyme Anzeigen und Solche, die unter falschen Personalien erstattet werden, werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt!
Anzeigen, die den ruhenden Verkehr betreffen, erstatten Sie bitte hier unter dem Punkt "Fremd-/Drittanzeigen".
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige ist mit keinerlei Kosten oder Gebühren verunden.