Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung von Fassaden- und Hofflächen, zur Begrünung von Dächern sowie zur Entsiegelung und Begrünung von Hofflächen im Maßnahmengebiet des Förderprojekt „Dülmen –Stadt der Wildpferde“

Die Stadt Dülmen fördert mit Mitteln des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“(ZIZ) sowie mit städtischen Eigenmitteln die Initiative von Hauseigentümerinnen/Hauseigentümern, Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigten und Mieterinnen/Mietern, die ihre Fassaden, Dächer und Hofflächen umgestalten bzw. entsiegeln und begrünen wollen. Damit sollen das Erscheinungsbild der Innenstadt weiter verbessert sowie Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung unterstützt werden.

Die Zuwendungen werden nach Maßgabe des Zuwendungsbescheids des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ vom 18.11.2022 einschließlich dessen Nebenbestimmungen, der u.g. Richtlinie sowie der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Dülmen entscheidet über den Antrag nach eigenem Ermessen im Rahmen des vorliegenden Zuwendungsbescheides. Wesentliche Grundlage bei der Prüfung und Entscheidung über einen Antrag ist die Gestaltungssatzung von 2008 in der z.Z. geltenden Fassung.

Rückfragen an fassadenprogramm@duelmen.de

 

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Richtlinie

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