Die Rechnungsprüfung hat innerhalb der Stadtverwaltung eine besondere Position. Obgleich organisatorisch dem Bürgermeister zugeordnet, ist es – anders als alle anderen Fachbereiche – bei seiner Aufgabenerfüllung nicht der Leitung der Verwaltung, sondern dem Rat unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Die Leitung sowie die Prüferinnen und Prüfer der Rechnungsprüfung werden vom Rat berufen und abberufen. Die Rechnungsprüfung ist bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und weisungsfrei.

Die Rechnungsprüfung der Stadt Dülmen prüft und berät mit dem Ziel zur Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen. Sie unterstützt die Stadtverordnetenversammlung bei der Kontrolle der Verwaltung.

Die Rechnungsprüfung hat im Wesentlichen folgende Aufgaben, die sich unter anderem aus der Rechnungsprüfungsordnung ergeben:

  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
  • Laufende Prüfung der Zahlungsabwicklungen der Stadt Dülmen
  • Prüfung der Verwaltungstätigkeit auf Rechtsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Korruptionsprävention
  • Prüfung von Vergaben im Liefer- Dienstleistungs- und Baubereich sowie Prüfung der Schlussrechnungen

Daneben ist die Rechnungsprüfung Vorprüfstelle für den Landesrechnungshof sowie Institutionen des Bundes bei staatlichen Aufgaben, die die Stadt für das Land NRW oder den Bund wahrnimmt. 

Rechtsgrundlagen