Anmeldung des Wohnsitzes

Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich. Dieses gilt auch für einen Umzug innerhalb des Ortes oder innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Haben Sie Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst drei Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z. B. Hotel) eingezogen sind. 

Bitte achten Sie darauf, dass diese Fristen nicht überschritten werden, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln. Dieses kann eine Geldbuße zur Folge haben. 

Eine Abmeldung bei einem vorherigen inländischen Wohnsitz ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie. 

Sofern Sie im Inland mehrere Wohnungen unterhalten, ist eine davon als Hauptwohnsitz zu bestimmen. Regelmäßig ist dieses die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, ist dieses normalerweise die Wohnung der Famlie.

Ist es Ihnen nicht möglich, die Anmeldung selber vorzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine hierzu bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular aus und geben es zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten einer bevollmächtigten Person mit.

Bei Zuzug aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung persönlich erscheinen.

Für Ihre Anmeldung in Dülmen benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwaltung). Sofern Sie selber EigentümerIn des Objektes sind, entfällt dieses. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Mietvertrages nicht ausreichend ist. 

Zieht eine Familie gemeinsam um, genügt es, wenn einer der volljährigen Familenmitglieder die Ummeldung für die gesamte Familie vornimmt. 

Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.

Sofern Ihr Fahrzeug im Kreis Coesfeld zugelassen ist, können Sie den KFZ-Schein zur Anschriftenänderung mitbringen. Dies muss am gleichen Termin erfolgen. Alle anderen KFZ-Schein-Änderungen laufen über den Kreis Coesfeld. Weitere Informationen finden Sie bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld.


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Abmeldung des Wohnsitzes

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig: 

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus.
  • Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz).
  • Sie ziehen ins Ausland.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Hauptwohnsitz abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Ausugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden. 

Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, füllen Sie bitte das Abmeldeformular aus, unterschreiben es und lassen es zusammen mit den Ausweisdokumenten von einer geeigneten Person dem hiesigen Bürgerbüro vorlegen.

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Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde/n der Kinder, sofern kein Dokument ausgestellt ist
  • Heiratsurkunde (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular bzw. Abmeldeformular, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist
  • Wohnungsgeberbestätigung (nur bei An- und Ummeldung)
  • Vollmacht (wenn das persönliche Erscheinen nicht möglich ist)

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