Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzten. Diesen können Sie im Bürgerbüro der Stadt Dülmen beantragen. Die Lieferzeit Ihres Personalausweises beträgt 2 bis 3 Wochen.

Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden:

Statusabfrage

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis - vorausgesetzt Sie erteilen die Freigabe- auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln.

Der Ausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 die Ausweispflicht beginnt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. 

Verlust des Personalausweises

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit. 

Sofern Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte folgendes:
Lassen Sie die eID unverzüglich über die bundeseinheitliche Sperrhotline 116 116 sperren (aus dem Ausland +49 116 116). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden gekommen sein, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig. 

Hinweis:
Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden. Sie können die Sperrung der eID auch direkt im Bürgerbüro veranlassen. Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Außerdem wird die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. 

Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie diese Unterschriftenfunktion separat, bei Ihrem Anbieter (Trustcenter), sperren lassen.  

Wiederauffinden eines Dokumentes

Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. 

Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab, einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Dienstags und Donnerstags ist das Bürgerbüro terminfrei geöffnet.

Termin vereinbaren

 

Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-

Unterlagen

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original
  • ein aktuelles biometrietaugliches Foto in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein, sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht/ Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass
  • Nachweis über gemeinsames Sorgerecht (Sorgerechtserklärung vom Jugendamt) oder alleiniges Sorgerecht (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • Das persönliche Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich. Auch Kinder, für die ein Dokument beantragt werden soll, müssen anwesend sein. 

Kosten

Name Kosten Beschreibung
für Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre gültig 37,00 EUR
für Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre gültig 22,80 EUR