Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. 

Termin vereinbaren

Art der Parkerleichterung während der Einsatzzeit

  • an Parkscheinautomaten ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung zu parken,
  • ohne Parkscheibe ohne zeitliche Begrenzung zu parken,
  • im verkehrsberuhigtem Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken,
  • in der Fußgängerzone zu parken

Voraussetzungen

  • bei dem ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb (Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner) handeln,
  • die Service- und/oder Werkstattfahrzeuge müssen eindeutig als Firmenfahrzeuge durch Firmenaufschrift zu erkennen sein 

Unterlagen

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief,
  • Nachweis der Gewerbeausübung,
  • Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung

Rechtsgrundlagen

  • § 46 StVO

Besonderheiten

  • gilt nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Reparatur- und Kundendienstarbeiten,
  • Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden,
  • es besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
  • es besteht die Möglichkeit bis zu fünf Kennzeichen für Betriebsfahrzeug auf den Ausweis eintragen zu lassen,
  • der Ausweis ist ausschließlich im Original in einem Fahrzeug auszulegen,
  • die Gültigkeit beträgt ein Jahr,
  • der Handwerkerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für den Einsatz in mehreren Fahrzeugen zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Handwerkerparkausweisen,
  • sollte ein Betriebsfahrzeug während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
  • allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten,
  • eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Gegen Aushändigung des "alten" Parkausweises wird der neue Ausweis dann auch schon bis zu 14 Tage früher ausgestellt.

Kosten

  • die Gebühr beträgt 100,00 € pro Ausweis

Zahlungsweisen

  • EC-Karte

    Die EC-Karte ist eine elektronische Geldbörse in Deutschland.