Aufgrund einer Gesetzesänderung werden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert, aktualisiert und es erfolgt nach Umzug keine Berichtigung des Wohnortes. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können allerdings bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Berichtigung oder Änderung des Wohnortes im Kinderreisepass aus Sicht des Bundesinnenministeriums des Innern und für Heimat unzulässig ist.

Eltern können, unabhängig vom Alter der Kinder, Personalausweise und Reisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Jahren für ihre Kinder beantragen. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis als Reisedokument.

Außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles (siehe Internetseite des Auswärtigen Amtes).

Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter dem Link:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-

Rechtsgrundlagen