Grundsätzlich können Schriftstücke amtlich beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.

Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Es ist nicht möglich, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Das Team des Bürgerbüros kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist

Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).

Rechtsgrundlagen 



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Unterlagen

  • Original und Kopie des zu beglaubigenden Dokuments
    bzw.
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist

Apostillen_Flyer_englisch.pdf

Kosten

Name Kosten Beschreibung
pro Seite für eine Beglaubigung 4,20 EUR
für eine Unterschriftsbeglaubigung 2,50 EUR
Schüler (für Bewerbungszwecke) pro Seite für eine Beglaubigung 2,10 EUR
Beglaubigungen zur Vorlage bei hochschulstart.de unter bestimmten Voraussetzungen in angemessenem Umfang kostenfrei
Beglaubigungen zur Vorlage bei Fachhochschulen oder Universitäten unter bestimmen Voraussetzungen in angemessenem Umfang kostenfrei
Beglaubigungen für Rentenzwecke kostenfrei

 

Die Gebührenfreiheit gilt nur für Dülmener/innen.