Reisepass: vorläufig
Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die von registrierten Fotograf*innen und anderen registrierten Anbieter*innen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden.
Sofern Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Dieser wird direkt Beantragung ausgestellt und kann höchstens für ein Jahr ausgestellt werden. Zu beachten ist hier, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird.
Erkundigen Sie sich daher vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie benötigen.
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Unterlagen
- Personalausweis
- wenn vorhanden, bisheriger Reisepass
- Lichtbild - Bitte beachten Sie die Hinweise und Änderungen zum 01.05.2025-
- Nachweis, dass die Zeit nicht ausreichend ist, einen Expresspass zu beantragen (z. B. Flugticket)
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
vorläufiger Reisepass | 26,00 EUR | |
Lichtbild | 6,00 EUR | Erstellung durch Bürgerbüro bei Antragstellung |