Zu besonderen Jubiläen möchte der Bürgermeister der Stadt Dülmen ihren Bürgerinnen und Bürgern Glückwünsche im Namen von Rat und Verwaltung aussprechen. Manchmal ist die Stadt hierbei auf einen Hinweis durch die Jubilare, Freunde und Bekannte angewiesen, um gratulieren zu können.  

Altersjubiläen

Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Stadt Dülmen erfasst alle Altersjubiläen automatisch. Bürgerinnen und Bürger, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen schriftlichen Glückwunsch des Bürgermeisters. Zur Vollendung des 85., 90., 95. und 100., Lebensjahres und die darauf folgenden Geburtstage erhalten die Jubilare einen Blumenstrauß und einen Besuch des Bürgermeisters oder der stellv. Bürgermeister/innen. Die Terminabsprache wird durch das Vorzimmer des Bürgermeisters vorgenommen; hier wird nachgefragt, ob Sie einen Besuch verbunden mit einer persönlichen Gratulation wünschen oder ob Sie evtl. aus gesundheitlichen Gründen oder Ortsabwesenheit von einem Besuch absehen möchten. Ein unangekündigter Besuch erfolgt somit nicht.

Hinweis
Zum 100., 105. und 110. Geburtstag gratuliert hierzu auch der Bundespräsident. Eine Gratulation des Ministerpräsidenten des Landes NRW erfolgt zu jedem Geburtstag ab 100 Jahren. Diese Glückwünsche werden vom Landrat des Kreises Coesfeld überreicht.

Ehejubiläen

Zum Tag Ihrer Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Ihrer Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), zum Tag der Eisernen Hochzeit (65 Jahre) sowie der Gnadenhochzeit (70 Jahre) wird Ihnen der Bürgermeister oder die stellvertretenden Bürgermeister/innen persönlich gratulieren. Wichtig ist hierbei noch, dass nur die standesamtlichen Daten erfasst sind und hierzu auch die Gratulationstermine erfolgen. Hat die Eheschließung nicht in Dülmen, sondern einer anderen Gemeinde stattgefunden, haben Sie die Möglichkeit, dies dem Vorzimmer des Bürgermeisters mitzuteilen, damit von dort ein Gratulationsbesuch organisiert werden kann.

Hinweis
Glückwünsche erhalten die Ehejubilare ab der Eisernen Hochzeit von dem Ministerpräsident des Landes NRW. Ebenso werden auch im Auftrage des Bundespräsidenten Glückwünsche durch den Landrat des Kreises Coesfeld übermittelt.

Rechtsgrundlagen