Die bewilligten Darlehen der NRW-Bank für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach fünf Jahren mit 6 % jährlich zu verzinsen.

Ein Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % übersteigt. Die Höhe der Zinssenkung richtet sich danach, in welcher Höhe das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze über- oder unterschreitet.

Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird vom Fachteam Wohnen berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können von 6 % auf bis zu 0 % verringert werden. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der Wohnbauförderungsanstalt.

Die Zinssenkung ist auf drei Jahre befristet.

 

Antrag Zinssenkung

 

Termin vereinbaren

Weitere Informationen erhalten Sie auch

Unterlagen

  • Formeller Antrag auf Zinssenkung
  • Mitteilung der NRW-Bank über den Zeitpunkt der Zinserhöhung  
  • Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über SGB II-Leistungen, Arbeitslosengeldbescheid)
  • Für Kinder ist ab dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung erforderlich

Kosten

Name Kosten Beschreibung
je nach Höhe des Einkommens zwischen 10,00 und 20,00 EUR