Die Kindertagespflege ist ein pädagogisches Betreuungsangebot vorwiegend für Kinder unter drei Jahren. Sie findet in einem familiären Umfeld statt, bei Bedarf auch ergänzend zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Tagesmütter und -väter betreuen die Kinder vorwiegend in ihrem Haushalt oder im Haushalt der Kindeseltern, manchmal auch in anderen kindgerechten Räumlichkeiten (z. B. in Kindertageseinrichtungen). 

Kindertagespflege bietet:

  • flexible Betreuungszeiten
  • flexible Standortgestaltung (z. B. Wohnort- oder Arbeitsplatznähe)
  • Kontinuität in der Betreuung 
  • Anschlussbetreuung zur Kindertageseinrichtung

Die Fachberatung der Kindertagespflege übernimmt für die Stadt Dülmen der  Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Dülmen. Ansprechpartner sind
Frau Oelenberg (Tel.: 02594 89349-32),
Frau Riegelmeyer (Tel.: 02594 89349-31)
und
Frau Skirde (Tel.: 02594 89349-33).

Der SkF übernimmt folgendes Beratungsangebot:

  • Beratung von Eltern zur Klärung des Betreuungsbedarfes und der Betreuungsmöglichkeiten
  • Vermittlung von Betreuungspersonen
  • Begleitung und Beratung von Eltern und Tageseltern nach Vereinbarung
  • Vorbereitungskurse und Tageselterncafé in Zusammenarbeit mit der FBS Dülmen
  • Werbung von Tageseltern

Hinweise zum Elternbeitrag
Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen werden Elternbeiträge erhoben.

Netzwerk der Tageseltern

Einzelne Tagespflegepersonen haben sich zum Netzwerk der Tageseltern Dülmen zusammengeschlossen, um die qualifizierte Kindertagespflege öffentlicher und transparenter zu machen.

Die Mitglieder des Netzwerkes haben eine qualifizierte Ausbildung, die regelmäßige Weiterbildungen beinhalten. Sie werden als kompetente Tagespflegepersonen vom SkF Dülmen betreut und beraten.

In Zusammenarbeit mit dem SkF treffen die Tagespflegepersonen individuelle Vereinbarungen mit den Eltern in Form von Betreuungsverträgen.

Durch regelmäßige Treffen als Spielgruppe und den guten Kontakt der Tagespflegeperson und Kinder untereinander ist bei Ausfall einer Tagespflegeperson (z. B. durch Krankheit) meistens eine problemlose Vertretungsregelung möglich.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Nachweis über positive Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes
  • Nachweis über steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmte öffentliche Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird

Kosten

Zuständige Stelle

Kindertagesbetreuung / Familienförderung
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen

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Ansprechpartner

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