Das grosse Feld der Jugendarbeit ist im  § 11 SGB VIII verankert. Demnach sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Jugendarbeit in Dülmen hat viele Facetten. In den offenen Treffpunkten der städtischen offenen Jugendarbeit besteht die Möglichkeit, sich in ungezwungener Atmosphäre zu begegnen oder in den Kreativangeboten und unterschiedlichsten Interessens- und Neigungsgruppen miteinander neue und spannende Erfahrungen zu machen. 
 
Für alle, die sich in Jugendgruppen organisieren wollen, gibt es in Dülmen ein breites und vielfältiges Spektrum von unterschiedlichen Vereinen und Jugendverbänden.


Rechtsgrundlagen 

Zuständige Stelle

Jugendarbeit
Overbergplatz 3
48249 Dülmen

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