Juleica-CardDie Jugendleiter/-in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Qualifikation

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede/r Juleica-Inhaber/-in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z. B. die Dauer der Ausbildung regeln.

Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

Für die Jugendarbeit gibt es mit der Juleica eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche – eine vergleichbares Qualifikationsinstrument für Ehrenamtliche gibt es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements.

Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger (Jugendverband, Jugendring oder Jugendinitiative) geprüft und befürwortet werden. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass die/der Antragsteller/-in über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. 

Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter/-in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.

Beantragung der Juleica

Seit dem 15.09.2009 wird die Juleica online beantragt.

Jetzt Juleica beantragen!

 

  • Weitere Informationen zur Juleica finden Sie auf www.juleica.de.
  • Genauere Informationen zu den bundesweiten Qualitätsstandards erhalen Sie hier

Voraussetzungen

  • Jugendleiter/-innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Unterlagen

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Jugendleiterschulung, die mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten) umfasst hat.
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (12 Zeitstunden enstprechend 16 Schulungseinheiten).
  • Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JULEICA ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.

Zuständige Stelle

Jugendarbeit
Overbergplatz 3
48249 Dülmen

Ansprechpartner