Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie sicher zu stellen sowie Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, z. B. bei folgenden Fragen:

  • Was erwarte ich von meiner Partnerin/meinem Partner, was erwartet sie/er von mir?
  • Wie schaffen wir es, unsere Beziehung zu gestalten und miteinander zu reden?
  • Was können wir gemeinsam tun, um Konflikte zu lösen?

Im Falle einer Trennung/Scheidung ist es für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen von entscheidender Wichtigkeit, förderliche Bedingungen für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen, z. B. stellen sich folgende Fragen:

  • Wie können wir weiterhin gute Eltern für unser(e) Kind(er) sein, obwohl wir uns als Paar getrennt haben?
  • Wie kann es gelingen, unser(e) Kind(er) nicht mit partnerschaftlichen Auseinandersetzungen zu belasten?

Sie haben die Möglichkeit, sich an eine der folgenden Beratungstellen in Dülmen zu wenden:

Die oben aufgeführten Unterstützungs- und Beratungsangebote sind vertraulich und kostenfrei.
Bei der Ausübung des Sorgerechts bei alleinerziehenden Kindern und Jugendlichen haben Mütter und Väter einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Kinder und Jugendliche von getrennt lebenden Etern haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausüung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Elternteil.
Die Mitarbeiter/-innen des Sozialen Dienstes des Fachbereichs Jugend und Familie bieten Unterstützung bei der Wahrnehmung der Elternverantwortung informieren bei Fragen zum Sorgerecht, beraten bei der Gestaltung der Umgangskontakte und bei der Erarbeitung von Elternvereinbarungen, um kindgerechte Bedingungen zu schaffen.

Unter Angabe Ihres Wohnbezirkes finden Sie den zuständigen Ansprechpartner auf der Homepage der Stadt Dülmen.