Durch eine Kontenklärung in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen möglichst alle Versicherungszeiten des/der Versicherten in seinem/ihrem persönlichen Konto gespeichert werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Rehabilitationen und Renten) gewährt werden können.

Renteninformation oder Rentenauskunft sind wichtig für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung. Doch Aussagekraft besitzen sie nur mit einem vollständigen und korrekt gespeicherten Versicherungskonto. Es liegt daher auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Versicherungskonto so früh wie möglich zu klären. Fehlende Nachweise können dann auch noch leichter beschafft werden.

Checkliste zum Stellen des Antrages auf Kontenklärung. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:

Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Aufrechnungsbescheinigungen), soweit zutreffend
  • Geburtsurkunden der Kinder, soweit zutreffend
  • Nachweise über
    • Ausbildungszeiten (Schule, Studium, Berufsausbildung), soweit zutreffend
    • Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche, soweit zutreffend
    • Krankheitszeiten, soweit zutreffend
    • Erwerbstätigkeit im Ausland, soweit zutreffend
  • Eheurkunden bei Namensehe, soweit zutreffend
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld,     
  • Sozialhilfe etc. (Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen), soweit zutreffend
  • Nachweis über ungeklärte Rentenversicherungszeiten, soweit zutreffend
  • bei Antragstellung durch dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde, soweit zutreffend

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie sollen sämtliche Anträge zurzeit nach Möglichkeit nur telefonisch aufgenommen werden Sie werden zum vereinbarten Termin von dem entsprechenden Sachbearbeiter unter der von Ihnen angegeben Rufnummer kontaktiert. Aufgrund der derzeitigen Situation wird darum gebeten –auch zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit- auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und Ihre Angelegenheiten per Mail, Telefon oder auf den Postwegen zu klären. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch ist jedoch auch wieder eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung möglich. Sollte dies der Fall sein, werden Sie gebeten, dieses bei der Terminbuchung ausdrücklich anzugeben. Ich darf Sie bitten, bei der Wahrnehmung des Termins die hier im Hause aufgrund der Covid-19-Pandemie geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten. Nähere Informationen hierzu können Sie auf der Internetseite der Stadt Dülmen abrufen.

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Soziales, Ehrenamt und Senioren
Overbergplatz 3
48249 Dülmen

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