Wer im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchte benötigt eine Reisegewerbekarte (Erlaubnis). 
Wer nicht selbständig im Reisegewerbe tätig werden möchte benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Inhaberin/des Inhabers des Reisegewerbes.

Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.  

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den u. a. Antrag.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Die Gebühr beträgt zwischen 150,00 und 500,00 EUR je nach Verwaltungsaufwand.