Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im „Amtsblatt für den Kreis Coesfeld“ vollzogen. Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder sonstige Anlagen Bestandteile einer Rechtsvorschrift oder einer anderen bekannt zu machenden Angelegenheit, kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie an einer bestimmten Stelle der Stadtverwaltung zur Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt sind auch im Internet zu lesen.