Die Stadt Dülmen beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen das Rathaus und die Schulen in den Ortsteilen. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben:

  • 27. Januar
    Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
  • 1. Mai
    Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
  • 9. Mai
    Europatag
  • 23. Mai
    Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)
  • 17. Juni
    Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR (1953)
  • 20. Juli
    Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944)
  • 23. August
    Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen (1946)
  • 3. Oktober
    Tag der Deutschen Einheit
  • zweiter Sonntag vor dem ersten Advent
    Volkstrauertag
  • die Tage allgemeiner Wahlen
    (Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen. 
Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.

Rechtsgrundlagen