Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der städtebaulichen Planung ist selbst-verständlicher Bestandteil und Voraussetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in den Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (BEBAUUNGS- UND FLÄCHENNUTZUNGSPLÄNE) zudem gesetzlich vorgeschrieben.

Dabei ist in diesen Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel zweistufig angelegt. Die erste Stufe findet zu Beginn der Planungstätigkeit als sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Erst nach der Ausarbeitung eines konkreten und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Planentwurfes, schließt sich die zweite Stufe der Beteiligung, die öffentliche Auslegung, an.

Aktuelle Öffentlichkeits-beteiligungen

Dort erhalten Sie außerdem Informationen, zu welchen anderen städtebaulichen Planungen aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung besteht auch die Möglichkeit, die jeweiligen Planunterlagen während des betreffenden Zeitraumes bei der Abteilung 611 - Verbindliche Bauleitplanung einzusehen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen.