Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. 

Termin vereinbaren

Voraussetzungen

  • die Service-/Werkstattfahrzeuge müssen durch Firmenaufschrift eindeutig erkennbar sein.

Weiterführende Informationen

Art der Parkerleichterung während der Einsatzzeit

  • an Parkscheinautomaten ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
  • ohne Parkscheibe ohne zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
  • im verkehrsberuhigtem Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken,
  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot zu parken,
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild zu parken

Unterlagen

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein
  • Nachweis der Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
  • Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung

Besonderheiten

  • gilt nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Reparatur- und Kundendienstarbeiten und berechtigt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte,
  • es ist nicht gestattet, mit Auslage der Münsterlandgenehmigung die Fußgängerzone zu befahren/parken,
  • Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden,
  • die Münsterlandgenehmigung ist mit einem Hologramm als Kopierschutz Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Münsterlandgenehmigungen,
  • es besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
  • allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten.
  • Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt 1 Jahr.

Kosten

  • die Gebühr beträt 150,00 € pro Genehmigung

Zahlungsweisen

  • EC-Karte

    Die EC-Karte ist eine elektronische Geldbörse in Deutschland.