Bewohnerparkausweise können nun auch online bei uns beantragt werden. Dazu nutzen Sie den folgenden Button:

Online beantragen

Alternativ können Sie einen Bewohnerparkausweis in unseren Büroräumlichkeiten beantragen. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. 

Termin vereinbaren

  • unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen 

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einer Parkzone in Dülmen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dort auch wohnen, Bewohnerparkausweise werden somit erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- bzw. Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein,
  • dem Haushalt darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen,
  • Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Pkw´s sein oder dieses nachweislich vollumfänglich (mit allen Vor- und Nachteilen) und dauerhaft privat nutzen.

Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
  • Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag
  • alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

  • je Haushalt wird ein Bewohnerparkausweis ausgestellt,
  • es ist möglich bis zu maximal fünf Kennzeichen für weitere Pkw´s, für Personen die ebenfalls an der Meldeanschrift mit Hauptwohnsitz wohnen, auf den Bewohnerparkausweis eintragen zu lassen,
  • sollte ein Pkw während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
  • der Parkausweis ist ausschließlich im Original in einem Pkw auszulegen,
  • es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
  • die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr,
  • der Bewohnerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Pkw´s zu kopieren,
  • eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Hier ist die Aushändigung des "alten" Bewohnerparkausweises jedoch zwingend erforderlich. 

Kosten

  • die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €
  • bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben

Zahlungsweisen

  • EC-Karte

    Die EC-Karte ist eine elektronische Geldbörse in Deutschland.