Alle Hunde, die in Dülmen gehalten werden, sind steuerlich anzumelden.

Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem/der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Dülmen eingeht.

Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt.

Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.

Am einfachsten ist die Anmeldung, Abmeldung und Änderung von der Hundesteuer online mit dem Formular.

Hundesteuer-Formular

Rechtsgrundlagen 



Unterlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
pro Jahr bei einem Hund 96,00 EUR
pro Jahr und Tier bei zwei Hunden 108,00 EUR
pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden 120,00 EUR

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung!

An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. 

Termine beim Bürgerbüro

Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

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