Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler

Zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern unterhält die Stadt Dülmen eigene Übergangsheime.

Verpflichtung zur Unterbringung Ausländische Flüchtlinge:

Die Stadt Dülmen ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung auf alle Städte und Gemeinden des Landes.

Spätaussiedler:

Durch das Landesaufnahmegesetz (LAufG) ergibt sich für die Stadt Dülmen die Verpflichtung zur Aufnahme von Spätaussiedlern. Für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Verteilung auf die Städte und Gemeinden durch die Landesstelle Unna-Massen. Bei Ankunft erfolgt die vorübergehende Unterbringung in einem Übergangsheim.


Eine allgemeine Sprechzeit, zu der Sie ohne Terminvereinbarung vorsprechen könnten, wird vorübergehend zur Vorbeugung gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus nicht angeboten.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.