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Die Baugenehmigung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage sollte zunächst der Eigentümer selbst vorliegen haben. Dieser ist auch für den Nachweis der Genehmigung verantwortlich.

Aber auch die Bauaufsichtsbehörde verfügt in der Regel über Hausakten, der im Dülmener Stadtgebiet errichteten Gebäude.

Archiv

 

Akteneinsicht:

Als Grundstückseigentümer können Sie Einsicht in die uns vorliegenden Archivakten nehmen. Andere Interessierte müssen für eine Akteneinsicht eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorlegen oder ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Hierzu nutzen Sie bitten den untenstehenden Link. Die Bauakten werden Ihnen dann über eine Cloud im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Einen Link erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung per Mail.

„Die Stadt hat im Bereich der Bauaufsicht bereits einen sehr hohen Digitalisierungsstand. Die Stadt führt die Bauakte hauptsächlich digital. Das wirkt sich positiv auf die Laufzeiten aus.“

GPA Bericht 2021

Da unser Archiv derzeit digitalisiert wird und daher nicht alle Akten direkt verfügbar sind bitten wir um Verständnis, dass die Bereitstellung der Akten bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann. Leider kann es ebenfalls in seltenen Fällen vorkommen (z.B. auf Grund des Alters oder der kommunalen Neugliederung), dass auch in unserem Bauarchiv nicht alle Bauakten vorliegen.

 

Antrag Einsichtnahme

Erforderliche Unterlagen

Amt/Fachbereich

Bauaufsicht und Denkmalschutz

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Auskunft aus Altakten 24,00 EUR Je angefangener halben Stunde Büroarbeit fällt eine Gebühr von 24,00 EUR an. Hinzu kommt eine Gebühr von 8,00 EUR je angefangener 10 min für die Bereitstellung der Dateien per E-Mail.

Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an, die sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dülmen richten. 

Sie sind abhängig vom zeitlichen Aufwand.

Verwaltungsgebührensatzung Dülmen

Zuständige Stelle

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