Durch die Bundesregierung und die Bundesländer wird die freiwillige Rückkehr in das Heimatland oder die Weiterwanderung in ein Drittland finanziell durch das REAG/GARP-Programm unterstützt.

REAG: Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany

GARP: Gouvernment Assistent Repatriation Programme

Beauftragt mit der Durchführung wurde IOM (International Organization for Migration).

IOM
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Tel.: 0911/43000
E-Mail: IOM-Germany@iom.int

Das REAG/GARP-Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm. Es fördert die freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung, bietet Starthilfen und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen.

Wer kann die REAG/GARP-Hilfe in Anspruch nehmen?

  • Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG
  • Anerkannte Flüchtlinge
  • Ausländer, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen gewährt worden ist
  • Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel


Eine allgemeine Sprechzeit, zu der Sie ohne Terminvereinbarung vorsprechen könnten, wird vorübergehend zur Vorbeugung gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus nicht angeboten.

Unterlagen

Dem REAG/GARP-Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • Kopie eines Einreisedokuments (Reisepass oder Passersatzpapier)
  • Gegebenenfalls eine Kopie des Transitvisums, wenn ein Land im Transit bereist wird
  • Visum für Weiterwanderer, die in einen Drittstaat reisen
  • Kopie des gültigen Aufenthaltsdokuments (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsbefugnis) oder einer Duldung bzw. Grenzübertrittsbescheinigung