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Medizinproduktesicherheit

Gemäß Paragraph 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit bestimmen.

Die/der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr: Sie/er dient als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.

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Medizinproduktesicherheit

Gemäß Paragraph 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit bestimmen.

Die/der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr: Sie/er dient als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit, Betreiber https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/92937/show
Brandschutz und Rettungsdienst
August-Schlüter-Straße 16 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-361

Herr

Luhmann

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

02594 12-367
medizinproduktesicherheit@duelmen.de