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Medizinproduktesicherheit
Gemäß Paragraph 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit bestimmen.
Die/der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr: Sie/er dient als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.
Zuständige Organisationseinheit
- Brandschutz und Rettungsdienst
August-Schlüter-Straße 16
48249 Dülmen
E-Mail: feuerwehr@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Luhmann
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Tel: 02594 12-367
E-Mail: medizinproduktesicherheit@duelmen.de
Gemäß Paragraph 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit bestimmen.
Die/der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr: Sie/er dient als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit, Betreiber https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/92937/showHerr
Luhmann
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit