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Bezuschussung von (E-)Lastenfahrrädern bzw. Fahrrad-Lastenanhängern
Das Thema klimafreundliche Mobilität ist ein wichtiges Handlungsfeld im Klimakonzept 2.0 der Stadt Dülmen. Vor diesem Hintergrund fördert die Stadtverwaltung den Kauf von Lastenfahrrädern, E-Lastenfahrrädern sowie von Fahrrad-Lastenanhängern mit einer Fördersumme von insgesamt 20.000 Euro.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Lastenfahrrädern, E-Lastenfahrrädern bzw. Fahrrad-Lastenanhängern, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert wurden. Zubehör wie Regenschutz o. Ä. ist nicht förderfähig. Der Kauf muss in der Zeit vom 01.01.2023-31.12.2023 erfolgt sein.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt für Lastenfahrräder / E-Lastenfahrräder einmalig 10 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro pro Lastenfahrrad und für Anhänger einmalig 20 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal jedoch 100,00 Euro pro Anhänger.
Wer wird gefördert?
Anträge können ausschließlich von volljährigen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Dülmen gemeldet sind, gestellt werden. Dabei wird maximal ein Lastenrad oder E-Lastenfahrrad oder ein Fahrrad-Lastenanhänger pro Haushalt gefördert.
Antrag einreichen
Anträge zur Lastenradförderung können direkt online gestellt werden.
Fragen?
Rückfragen können unter folgender E-Mail-Adresse gestellt werden: lastenradfoerderung@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Umwelt- und Klimaschutz
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: stadt@duelmen.de
- Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: tiefbau@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Carolin Dietrich
Tel: 02594 12-871
E-Mail: c.dietrich@duelmen.de
- Frau Brinkmöller
Tel: 02594 12-791
E-Mail: a.brinkmoeller@duelmen.de
- Frau Reinhild Kluthe
Tel: 02594 12-870
E-Mail: r.kluthe@duelmen.de
Das Thema klimafreundliche Mobilität ist ein wichtiges Handlungsfeld im Klimakonzept 2.0 der Stadt Dülmen. Vor diesem Hintergrund fördert die Stadtverwaltung den Kauf von Lastenfahrrädern, E-Lastenfahrrädern sowie von Fahrrad-Lastenanhängern mit einer Fördersumme von insgesamt 20.000 Euro.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Lastenfahrrädern, E-Lastenfahrrädern bzw. Fahrrad-Lastenanhängern, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert wurden. Zubehör wie Regenschutz o. Ä. ist nicht förderfähig. Der Kauf muss in der Zeit vom 01.01.2023-31.12.2023 erfolgt sein.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt für Lastenfahrräder / E-Lastenfahrräder einmalig 10 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro pro Lastenfahrrad und für Anhänger einmalig 20 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal jedoch 100,00 Euro pro Anhänger.
Wer wird gefördert?
Anträge können ausschließlich von volljährigen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Dülmen gemeldet sind, gestellt werden. Dabei wird maximal ein Lastenrad oder E-Lastenfahrrad oder ein Fahrrad-Lastenanhänger pro Haushalt gefördert.
Antrag einreichen
Anträge zur Lastenradförderung können direkt online gestellt werden.
Fragen?
Rückfragen können unter folgender E-Mail-Adresse gestellt werden: lastenradfoerderung@duelmen.de
Fahrrad, Lastenrad, Anhänger, Förderung, Zuschuss, E-Bike https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/89040/show
Frau
Carolin
Dietrich
40
Frau
Brinkmöller
40
Frau
Reinhild
Kluthe
40 (Heinrich-Leggewie-Straße 13, 2. Obergeschoss)
Frau
Carolin
Dietrich
40
Frau
Brinkmöller
40
Frau
Reinhild
Kluthe
40 (Heinrich-Leggewie-Straße 13, 2. Obergeschoss)