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Bezuschussung von (E-)Lastenfahrrädern bzw. Fahrrad-Lastenanhängern

Das Thema klimafreundliche Mobilität ist ein wichtiges Handlungsfeld im Klimakonzept 2.0 der Stadt Dülmen. Vor diesem Hintergrund fördert die Stadtverwaltung den Kauf von Lastenfahrrädern, E-Lastenfahrrädern sowie von Fahrrad-Lastenanhängern mit einer Fördersumme von insgesamt 20.000 Euro.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Lastenfahrrädern, E-Lastenfahrrädern bzw. Fahrrad-Lastenanhängern, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert wurden. Zubehör wie Regenschutz o. Ä. ist nicht förderfähig. Der Kauf muss in der Zeit vom 01.01.2023-31.12.2023 erfolgt sein.

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt für Lastenfahrräder / E-Lastenfahrräder einmalig 10 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro pro Lastenfahrrad und für Anhänger einmalig 20 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal jedoch 100,00 Euro pro Anhänger.

Wer wird gefördert?

Anträge können ausschließlich von volljährigen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Dülmen gemeldet sind, gestellt werden. Dabei wird maximal ein Lastenrad oder E-Lastenfahrrad oder ein Fahrrad-Lastenanhänger pro Haushalt gefördert.

Antrag einreichen

Anträge zur Lastenradförderung können direkt online gestellt werden.

Zum Formular

Fragen?

Rückfragen können unter folgender E-Mail-Adresse gestellt werden: lastenradfoerderung@duelmen.de

 

 

Zuständige Organisationseinheiten

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Bezuschussung von (E-)Lastenfahrrädern bzw. Fahrrad-Lastenanhängern

Das Thema klimafreundliche Mobilität ist ein wichtiges Handlungsfeld im Klimakonzept 2.0 der Stadt Dülmen. Vor diesem Hintergrund fördert die Stadtverwaltung den Kauf von Lastenfahrrädern, E-Lastenfahrrädern sowie von Fahrrad-Lastenanhängern mit einer Fördersumme von insgesamt 20.000 Euro.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Lastenfahrrädern, E-Lastenfahrrädern bzw. Fahrrad-Lastenanhängern, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert wurden. Zubehör wie Regenschutz o. Ä. ist nicht förderfähig. Der Kauf muss in der Zeit vom 01.01.2023-31.12.2023 erfolgt sein.

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt für Lastenfahrräder / E-Lastenfahrräder einmalig 10 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro pro Lastenfahrrad und für Anhänger einmalig 20 % der Brutto-Anschaffungskosten, maximal jedoch 100,00 Euro pro Anhänger.

Wer wird gefördert?

Anträge können ausschließlich von volljährigen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Dülmen gemeldet sind, gestellt werden. Dabei wird maximal ein Lastenrad oder E-Lastenfahrrad oder ein Fahrrad-Lastenanhänger pro Haushalt gefördert.

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Rückfragen können unter folgender E-Mail-Adresse gestellt werden: lastenradfoerderung@duelmen.de

 

 

Fahrrad, Lastenrad, Anhänger, Förderung, Zuschuss, E-Bike https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/89040/show
Umwelt- und Klimaschutz
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-870

Frau

Carolin

Dietrich

40

02594 12-871
c.dietrich@duelmen.de

Frau

Brinkmöller

40

02594 12-791
a.brinkmoeller@duelmen.de

Frau

Reinhild

Kluthe

40 (Heinrich-Leggewie-Straße 13, 2. Obergeschoss)

02594 12-870
r.kluthe@duelmen.de
Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Fax 02594 12-749

Frau

Carolin

Dietrich

40

02594 12-871
c.dietrich@duelmen.de

Frau

Brinkmöller

40

02594 12-791
a.brinkmoeller@duelmen.de

Frau

Reinhild

Kluthe

40 (Heinrich-Leggewie-Straße 13, 2. Obergeschoss)

02594 12-870
r.kluthe@duelmen.de