Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Meldebescheinigung
Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann Sie in Dülmen gemeldet sind, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vorname
- evtl. Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum
In manchen Fällen wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Diese kann zusätzlich folgende Daten enthalten:
- Gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienstand
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
Kosten
- Meldebescheinigung (9,00 EUR)
In Einzelfällen kann von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden, z. B. bei Vorlage für die Rentenversicherung oder der Einschreibung an einer Universität und Fachhochschule. Dieses ist jedoch nachzuweisen.
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4
48249 Dülmen-Buldern
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56
48249 Dülmen-Rorup
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann Sie in Dülmen gemeldet sind, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vorname
- evtl. Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum
In manchen Fällen wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Diese kann zusätzlich folgende Daten enthalten:
- Gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienstand
Rechtsgrundlagen
- Personalausweis / Reisepass
In Einzelfällen kann von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden, z. B. bei Vorlage für die Rentenversicherung oder der Einschreibung an einer Universität und Fachhochschule. Dieses ist jedoch nachzuweisen.
Erweiterte Meldebescheinigung, Aufenhaltsbescheinigung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/847/showBürgerbüro
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