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Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen / Übermittlungssperren
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen, Widerspruch einzulegen. Ihr Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Folgende Widersprüche sind möglich:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (für deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der Sie selber nicht angehören, jedoch Familienangehörige
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
- formlos oder direkt online einreichen (sh. oben)
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen. Vorort ist an diesen Tagen ein Ticket zu ziehen, die Anzahl der Tickets ist begrenzt.
Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen, Widerspruch einzulegen. Ihr Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Folgende Widersprüche sind möglich:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (für deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der Sie selber nicht angehören, jedoch Familienangehörige
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- formlos oder direkt online einreichen (sh. oben)
Bürgerbüro