Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Wohnungsgeberbestätigung

Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom Wohnungsgeber auszufüllen und dem Vermieter zur Anmeldung mitzugeben. 

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheiten

Verwandte Dienstleistungen

Wohnungsgeberbestätigung

Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom Wohnungsgeber auszufüllen und dem Vermieter zur Anmeldung mitzugeben. 

Rechtsgrundlagen 

Einzugsbestätigung, Auszugsbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/840/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4 48249 Dülmen-Buldern
Telefon 02590 809
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56 48249 Dülmen-Rorup
Telefon 02548 212
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de