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Wehrpflichtgesetz: Widerspruch gegen die Datenübermittlung
Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten.
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden jährlich zum Stichtag 31. März die Namen sowie die aktuelle Anschrift der Einwohnerinnen und Einwohner, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Jede/-r Betroffene, die/der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dülmen wohnt, hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer/seiner Daten.
Der Widerspruch kann hier direkt online eingereicht werden:
Er kann auch schriftlich oder mündlich beim Bürgerbüro der Stadt Dülmen erklärt werden.
Termin vereinbaren
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen. Vorort ist an diesen Tagen ein Ticket zu ziehen, die Anzahl der Tickets ist begrenzt.
Ab April können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 313 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!
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Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden jährlich zum Stichtag 31. März die Namen sowie die aktuelle Anschrift der Einwohnerinnen und Einwohner, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Jede/-r Betroffene, die/der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dülmen wohnt, hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer/seiner Daten.
Der Widerspruch kann hier direkt online eingereicht werden:
Er kann auch schriftlich oder mündlich beim Bürgerbüro der Stadt Dülmen erklärt werden.
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Bürgerbüro