Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Wehrpflichtgesetz: Widerspruch gegen die Datenübermittlung

Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. 

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden jährlich zum Stichtag 31. März die Namen sowie die aktuelle Anschrift der Einwohnerinnen und Einwohner, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. 

Jede/-r Betroffene, die/der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dülmen wohnt, hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer/seiner Daten.

Der Widerspruch kann hier direkt online eingereicht werden:

Antrag Widerspruch

Er kann auch schriftlich oder mündlich beim Bürgerbüro der Stadt Dülmen erklärt werden.

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Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheiten

Wehrpflichtgesetz: Widerspruch gegen die Datenübermittlung

Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. 

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden jährlich zum Stichtag 31. März die Namen sowie die aktuelle Anschrift der Einwohnerinnen und Einwohner, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. 

Jede/-r Betroffene, die/der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dülmen wohnt, hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer/seiner Daten.

Der Widerspruch kann hier direkt online eingereicht werden:

Antrag Widerspruch

Er kann auch schriftlich oder mündlich beim Bürgerbüro der Stadt Dülmen erklärt werden.

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Änderung des Wehrpflichtgesetzes, Widerspruch Datenübermittlung Wehrpflicht, Bundeswehr, Zivildienst, Ersatzdienst https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/829/show
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