Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Wohnberechtigungsschein
Eine öffentlich geförderte Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein angemietet werden. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag und richtet sich nach der angemessenen Wohnungsgröße und der Höhe des anrechenbaren Einkommens.
Beim Kreis Coesfeld gibt es mit Zustimmung der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH eine kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse ein WBS zustehen könnte. Dies gilt lediglich als Orientierung!
Chancenprüfer Wohnberechtigungsschein
Den Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort können Sie diesen auch wieder einreichen.
Auf Grund der vielen Ausnahmeregelungen - insbesondere bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens - ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich.
Termin vereinbaren
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für alle zum Haushalt gehörenden Personen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass, sofern Sie in Dülmen gemeldet sind
- Meldebescheinigung Ihres Wohnortes, sofern Sie nicht in Dülmen gemeldet sind
- Verdienstbescheinigungen des letzten Kalenderjahres
- Rentenbescheide
- Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit
- Leistungsbescheid des Jobcenter
- Einkommensteuer-Bescheid
- Bescheinigung der Krankenkasse über Kranken- oder Mutterschaftsgeld
- BaföG-Bescheid
- Nachweis über den Erhalt von Unterhaltsleistungen
- Nachweis über die Zahlung von Unterhaltsleistungen
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis über den Bezug von Pflegegeld
Kosten
- je nach Höhe des Einkommens (zwischen 10,00 und 20,00 EUR)
Weitere Informationen
- Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Abteilung Soziales, Ehrenamt und Senioren
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.
Ab April sind Parkausweise nicht länger beim Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4
48249 Dülmen-Buldern
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56
48249 Dülmen-Rorup
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Eine öffentlich geförderte Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein angemietet werden. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag und richtet sich nach der angemessenen Wohnungsgröße und der Höhe des anrechenbaren Einkommens.
Beim Kreis Coesfeld gibt es mit Zustimmung der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH eine kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse ein WBS zustehen könnte. Dies gilt lediglich als Orientierung!
Chancenprüfer Wohnberechtigungsschein
Den Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort können Sie diesen auch wieder einreichen.
Auf Grund der vielen Ausnahmeregelungen - insbesondere bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens - ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich.
Termin vereinbaren
Folgende Unterlagen werden für alle zum Haushalt gehörenden Personen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass, sofern Sie in Dülmen gemeldet sind
- Meldebescheinigung Ihres Wohnortes, sofern Sie nicht in Dülmen gemeldet sind
- Verdienstbescheinigungen des letzten Kalenderjahres
- Rentenbescheide
- Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit
- Leistungsbescheid des Jobcenter
- Einkommensteuer-Bescheid
- Bescheinigung der Krankenkasse über Kranken- oder Mutterschaftsgeld
- BaföG-Bescheid
- Nachweis über den Erhalt von Unterhaltsleistungen
- Nachweis über die Zahlung von Unterhaltsleistungen
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis über den Bezug von Pflegegeld
- Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Abteilung Soziales, Ehrenamt und Senioren
Bürgerbüro
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