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Parkausweis für Soziale Dienste
Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 46 (1) StVO
Voraussetzungen
- es muss sich um einen ambulanten sozialen Dienst handeln,
- das Gewerbe muss bei der Stadt Dülmen angemeldet sein,
- bei juristischen Personen müssen die Fahrzeuge auf den Betrieb angemeldet sein,
- bei nichtjuristischen Personen müssen die Fahrzeuge auf die nichtjuristische Person zugelassen sein,
- das Kfz muss mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein,
- bei Hebammen ist die Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes über die Zulassung als Hebamme und, wenn keine Firmen-/Praxisaufschrift auf dem Kfz vorhanden ist, die Angabe des Kfz-Kennzeichens erforderlich, ferner muss das Fahrzeug als "Hebammenfahrzeug" erkennbar sein (z. B. mittels Magnetschild),
- eine Verlängerung der Parkausweise ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Gegen Aushändigung des "alten" Parkausweises, wird der neue Ausweis dann auch schon bis zu 14 Tage früher ausgehändigt.
Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
- bei Hebammen eine Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes über die Zulassung als Hebamme
- alter Parkausweis (bei Verlängerung)
Kosten
- die Gebühr pro Parkausweis beträgt 100,00 €,
- bei Verlust des Parkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben
Zahlungsweisen
- EC-Karte
Hinweise und Besonderheiten
- es ist möglich bis zu maximal fünf Kennzeichen für weitere betriebseigene Fahrzeuge, auf den Ausweis eintragen zu lassen,
- sollte ein Betriebsfahrzeug während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
- der Ausweis ist im Original nur in einem Fahrzeug auszulegen,
- die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr,
- der Parkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für den Einsatz in mehreren Fahrzeugen zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Parkausweise für soziale Dienste/Hebammen,
- der Parkausweis darf nur für die angegebenen Kennzeichen verwendet werden,
- es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
- der Parkausweis berechtigt nicht zum Parken im Bereich der Dienst bzw. Geschäftsstelle,
- eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Gegen Aushändigung des "alten" Gewerbeparkausweises wird der neue Ausweis dann auch schon bis zu 14 Tage früher ausgehändigt
Zuständige Organisationseinheiten
- Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: parken@duelmen.de
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Espeter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-326
- Frau Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-327
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Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
- bei Hebammen eine Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes über die Zulassung als Hebamme
- alter Parkausweis (bei Verlängerung)
- die Gebühr pro Parkausweis beträgt 100,00 €,
- bei Verlust des Parkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben
Frau
Espeter
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