Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Parkausweis für Gewerbetreibende

Den Parkausweis können Sie bis zum 31.03.2023 dienstags und donnerstags ohne Termin im Bürgerbüro beantragen.

Ab dem 03.04.2023 stehen Ihnen die Kolleginnen der Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Terminabsprache zur Verfügung.

Ein Parkausweis für Gewerbetreibende kann unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:

  • Ihnen darf als Gewerbetreibender weder ein privater/betrieblicher Stellplatz noch eine Garage in der betreffenden Parkzone zur Verfügung stehen.
  • Die Genehmigung gilt für alle Fahrzeuge des Betriebes, darf aber nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden.

Folgende Vergünstigungen erhält man durch den o. a. Parkausweis:

  • Parken an Parkuhren und Parscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
  • Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung

Gültigkeitsdauer des Parkausweises: 1 Jahr

Parkraumübersicht

Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Fahrzeugschein
  • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
  • Mietvertrag bzw. sonstiger Nachweis, dass kein Stellplatz vorhanden ist

Kosten

  • pro Genehmigung (150,00 EUR)

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheit

Parkausweis für Gewerbetreibende

Den Parkausweis können Sie bis zum 31.03.2023 dienstags und donnerstags ohne Termin im Bürgerbüro beantragen.

Ab dem 03.04.2023 stehen Ihnen die Kolleginnen der Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Terminabsprache zur Verfügung.

Ein Parkausweis für Gewerbetreibende kann unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:

  • Ihnen darf als Gewerbetreibender weder ein privater/betrieblicher Stellplatz noch eine Garage in der betreffenden Parkzone zur Verfügung stehen.
  • Die Genehmigung gilt für alle Fahrzeuge des Betriebes, darf aber nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden.

Folgende Vergünstigungen erhält man durch den o. a. Parkausweis:

  • Parken an Parkuhren und Parscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
  • Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung

Gültigkeitsdauer des Parkausweises: 1 Jahr

Parkraumübersicht

  • Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Fahrzeugschein
  • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
  • Mietvertrag bzw. sonstiger Nachweis, dass kein Stellplatz vorhanden ist
Gewerbeparkausweis https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/780/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de