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Parkausweis für Gewerbetreibende

Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.

Termin vereinbaren

Rechtsgrundlagen

  • § 46 (1) 4a StVO

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einer Parkzone in Dülmen Ihr Gewerbe betreiben und auch angemeldet haben,
  • Sie dürfen nicht gleichzeitig im Besitz eines Bewohnerparkausweises sein,
  • Ihnen darf keine Garage, betrieblicher/privater Stellplatz zur Verfügung stehen,
  • bei juristischen Personen müssen die Fahrzeuge auf den Betrieb angemeldet sein,
  • bei nichtjuristischen Personen müssen die Fahrzeuge auf die nichtjuristische Person zugelassen sein.

Unterlagen

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Fahrzeugschein
  • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
  • Mietvertrag bzw. sonstiger Nachweis, dass kein Stellplatz vorhanden ist
  • alten Parkausweis für Gewerbetreibende (bei Verlängerung)

Kosten

  • Die Gebühr für den Parkausweis beträgt 150,00 €.
  • Bei Verlust des Parkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.

Zahlungsweisen

  • EC-Karte

Hinweise und Besonderheiten

  • je Gewerbebetrieb wird ein Parkausweis ausgestellt,
  • es ist möglich bis zu fünf Kennzeichen für weitere betriebseigene Fahrzeuge, auf den Ausweis eintragen zu lassen,
  • sollte ein Betriebsfahrzeug während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
  • der Parkausweis ist ausschließlich im Original in einem Fahrzeug auszulegen,
  • der Parkausweis darf nur für betriebseigene Fahrzeuge genutzt werden,
  • es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
  • die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr,
  • der Parkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren,
  • eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Gegen Aushändigung des "alten" Gewerbeparkausweises wird der neue Ausweis dann auch schon bis zu 14 Tage früher ausgehändigt.

Weitere Informationen

  • Unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Parkausweis für Gewerbetreibende

Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.

Termin vereinbaren

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Fahrzeugschein
  • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
  • Mietvertrag bzw. sonstiger Nachweis, dass kein Stellplatz vorhanden ist
  • alten Parkausweis für Gewerbetreibende (bei Verlängerung)
  • Unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen.
  • Die Gebühr für den Parkausweis beträgt 150,00 €.
  • Bei Verlust des Parkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.
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Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1 48249 Dülmen

Frau

Pfitzenreuter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-327

Frau

Espeter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-326
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

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