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Parkausweis Münsterlandgenehmigung für Handwerksbetriebe

Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. 

Termin vereinbaren

Voraussetzungen

Unterlagen

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein
  • Nachweis der Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
  • Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung

Kosten

  • 130,00 € pro Genehmigung

Zahlungsweisen

  • EC-Karte

Hinweise und Besonderheiten

  • gilt nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Reparatur- und Kundendienstarbeiten und berechtigt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte,
  • es ist nicht gestattet, mit der Münsterlandgenehmigung in der Fußgängerzone zu parken,
  • Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden,
  • die Münsterlandgenehmigung ist mit einem Hologramm als Kopierschutz Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Münsterlandgenehmigungen,
  • es besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
  • allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten.
  • Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt 1 Jahr.

Weitere Informationen

Art der Parkerleichterung während der Einsatzzeit

  • an Parkscheinautomaten ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
  • ohne Parkscheibe ohne zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
  • im verkehrsberuhigtem Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken,
  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot während zu parken,
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild zu parken

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Parkausweis Münsterlandgenehmigung für Handwerksbetriebe

Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. 

Termin vereinbaren

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein
  • Nachweis der Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
  • Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung

Art der Parkerleichterung während der Einsatzzeit

  • an Parkscheinautomaten ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
  • ohne Parkscheibe ohne zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
  • im verkehrsberuhigtem Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken,
  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot während zu parken,
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild zu parken
  • 130,00 € pro Genehmigung
Münsterlandgenehmigung, Genehmigung für das Münsterland, Handwerkerparkausweis für das Münsterland https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/768/show
Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1 48249 Dülmen

Frau

Pfitzenreuter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-327

Frau

Espeter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-326
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

Frau

Pfitzenreuter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-327

Frau

Espeter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-326