Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Münsterlandgenehmigung für Handwerker

Die Münsterlandgenehmigung können Sie bis zum 31.03.2023 dienstags und donnerstags ohne Termin im Bürgerbüro beantragen.

Ab dem 03.04.2023 stehen Ihnen die Kolleginnen der Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Terminabsprache zur Verfügung.

Unter folgenden Voraussetzungen kann die Münsterlandgenehmigung ausgestellt werden: 

  • Bei dem von Ihnen ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb handeln (Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc.)
  • Der Parkausweis kommt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge in Betracht

Erlaubnis

  • Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken erlaubt im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhalteverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)

Gültigkeitsdauer:  1 Jahr

Unterlagen

  • Lichtbildausweis
  • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung, Handerwerkerkarte u. a.)
  • bei Vertretung des Geschäftsinhabers: Vollmacht

Kosten

  • pro Genehmigung (130,00 EUR)

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheit

Münsterlandgenehmigung für Handwerker

Die Münsterlandgenehmigung können Sie bis zum 31.03.2023 dienstags und donnerstags ohne Termin im Bürgerbüro beantragen.

Ab dem 03.04.2023 stehen Ihnen die Kolleginnen der Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Terminabsprache zur Verfügung.

Unter folgenden Voraussetzungen kann die Münsterlandgenehmigung ausgestellt werden: 

  • Bei dem von Ihnen ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb handeln (Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc.)
  • Der Parkausweis kommt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge in Betracht

Erlaubnis

  • Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken erlaubt im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhalteverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)

Gültigkeitsdauer:  1 Jahr

  • Lichtbildausweis
  • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung, Handerwerkerkarte u. a.)
  • bei Vertretung des Geschäftsinhabers: Vollmacht
Parkausweis für Handwerker https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/768/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de