Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Kinderreisepass

Seit dem 1. November 2007 können Kinderrreispässe nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann ausschließlich die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweis möglich. Die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich immer nur für ein Jahr möglich. 

Zur Beantragung und Verlängerung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Dazu ist die Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung und des eigenen Ausweises bzw. Reisepasses mit Unterschrift erforderlich. Sofern das Sorgerecht einem Elternteil alleine oder einer anderen Person vorbehalten ist, ist dieses entsprechend nachzuweisen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. 

Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

Termin vereinbaren

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Ausweisdokument beider Elternteile
  • sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

Kosten

  • Neuantrag (13,00 EUR)
  • Verlängerung (6,00 EUR)

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheiten

Kinderreisepass

Seit dem 1. November 2007 können Kinderrreispässe nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann ausschließlich die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweis möglich. Die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich immer nur für ein Jahr möglich. 

Zur Beantragung und Verlängerung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Dazu ist die Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung und des eigenen Ausweises bzw. Reisepasses mit Unterschrift erforderlich. Sofern das Sorgerecht einem Elternteil alleine oder einer anderen Person vorbehalten ist, ist dieses entsprechend nachzuweisen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. 

Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

Termin vereinbaren

Rechtsgrundlagen 

  • Ausweisdokument beider Elternteile
  • sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
Kinderausweis https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/765/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4 48249 Dülmen-Buldern
Telefon 02590 809
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56 48249 Dülmen-Rorup
Telefon 02548 212
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de