Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis kann persönlich im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. 

Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlagen

Direkt Online beantragen Termin vereinbaren

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei erweitertem Führungszeugnis ein Nachweis, dass dieses erforderlich ist!
  • bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird

Kosten

  • Führungszeugnis (13,00 EUR)
  • Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen. 

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheiten

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis kann persönlich im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. 

Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlagen

Direkt Online beantragen Termin vereinbaren

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei erweitertem Führungszeugnis ein Nachweis, dass dieses erforderlich ist!
  • bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
  • Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen. 
https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/763/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4 48249 Dülmen-Buldern
Telefon 02590 809
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56 48249 Dülmen-Rorup
Telefon 02548 212
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de