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Parkausweis für Bewohner
Bewohnerparkausweise können nun auch online bei uns beantragt werden. Dazu nutzen Sie den folgenden Button:
Alternativ können Sie einen Bewohnerparkausweis in unseren Büroräumlichkeiten beantragen. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 46 (1) 4a StVO
Voraussetzungen
- Sie müssen in einer Parkzone in Dülmen mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen, Bewohnerparkausweise werden somit erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- bzw. Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein,
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen,
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen,
Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
- Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag
- alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
Kosten
- die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €
- bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben
Zahlungsweisen
- EC-Karte
Hinweise und Besonderheiten
- je Haushalt wird ein Bewohnerparkausweis ausgestellt,
- es ist möglich bis zu maximal fünf Kennzeichen für weitere Fahrzeuge, für die zum Haushalt zugehörigen Personen, auf den Bewohnerparkausweis eintragen zu lassen,
- sollte ein Fahrzeug während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
- der Parkausweis ist ausschließlich im Original in einem Fahrzeug auszulegen,
- es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
- die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr,
- der Bewohnerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren,
- eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Gegen Aushändigung des "alten" Bewohnerparkausweises wird der neue Ausweis auch schon bis zu 14 Tage früher ausgehändigt.
Weitere Informationen
- unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen
Zuständige Organisationseinheiten
- Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: parken@duelmen.de
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Espeter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-326
- Frau Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-327
Bewohnerparkausweise können nun auch online bei uns beantragt werden. Dazu nutzen Sie den folgenden Button:
Alternativ können Sie einen Bewohnerparkausweis in unseren Büroräumlichkeiten beantragen. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
- Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag
- alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
- unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen
- die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €
- bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben
Frau
Espeter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Espeter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)