Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Bewohnerparkausweis

Den Bewohnerparkausweis können Sie bis zum 31.03.2023 dienstags und donnerstags ohne Termin im Bürgerbüro beantragen.

Ab dem 03.04.2023 stehen Ihnen die Kolleginnen der Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Terminabsprache zur Verfügung.

Parkraumübersicht

Voraussetzungen

  • Sie müsssen in der Parkzone mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen. 
  • Ihnen darf keine Garage oder kein Stellplatz zur Verfügung stehen. 
  • Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses dauerhaft nutzen.
  • Je Haushalt darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. 

Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
  • Mietvertrag
  • alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)

Kosten

  • Bewohnerparkausweis (30,00 EUR)

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheit

Bewohnerparkausweis

Den Bewohnerparkausweis können Sie bis zum 31.03.2023 dienstags und donnerstags ohne Termin im Bürgerbüro beantragen.

Ab dem 03.04.2023 stehen Ihnen die Kolleginnen der Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Terminabsprache zur Verfügung.

Parkraumübersicht

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
  • Mietvertrag
  • alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
Parkausweis, Parkplatz, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparken https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/762/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de