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Parkausweis für Bewohner

Bewohnerparkausweise können nun auch online bei uns beantragt werden. Dazu nutzen Sie den folgenden Button:

Online beantragen

Alternativ können Sie einen Bewohnerparkausweis in unseren Büroräumlichkeiten beantragen. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. 

Termin vereinbaren

Rechtsgrundlagen

  • § 46 (1) 4a StVO

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einer Parkzone in Dülmen mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen, Bewohnerparkausweise werden somit erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- bzw. Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein,
  • Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen,
  • Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen,

Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
  • Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag
  • alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)

Kosten

  • die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €
  • bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben

Zahlungsweisen

  • EC-Karte

Hinweise und Besonderheiten

  • je Haushalt wird ein Bewohnerparkausweis ausgestellt,
  • es ist möglich bis zu maximal fünf Kennzeichen für weitere Fahrzeuge, für die zum Haushalt zugehörigen Personen, auf den Bewohnerparkausweis eintragen zu lassen,
  • sollte ein Fahrzeug während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
  • der Parkausweis ist ausschließlich im Original in einem Fahrzeug auszulegen,
  • es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
  • die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr,
  • der Bewohnerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren,
  • eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Gegen Aushändigung des "alten" Bewohnerparkausweises wird der neue Ausweis auch schon bis zu 14 Tage früher ausgehändigt.

Weitere Informationen

  • unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen 

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Parkausweis für Bewohner

Bewohnerparkausweise können nun auch online bei uns beantragt werden. Dazu nutzen Sie den folgenden Button:

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  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
  • Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag
  • alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
  • unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen 
  • die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €
  • bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben
Parkausweis, Parkplatz, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparken, Bewohnerparkausweis https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/762/show
Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1 48249 Dülmen

Frau

Espeter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-326

Frau

Pfitzenreuter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-327
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

Frau

Espeter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-326

Frau

Pfitzenreuter

Sachbearbeitung

1.24 (1. OG)

02594 12-327