Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Fischereischein

Jugendfischereischein

Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!

Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein

Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Rechtsgrundlagen



Termin vereinbaren

Unterlagen

für den Jugendfischereischein

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein

für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
  • bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis

Kosten

  • 5-Jahres-Fischereischein (48,00 EUR) - für Erteilung und Verlängerung
  • 1-Jahres-Fischereischein (16,00 EUR) - für Erteilung und Verlängerung
  • Jugendfischereischein (8,00 EUR) - für Erteilung und Verlängerung

Weitere Informationen

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheiten

Fischereischein

Jugendfischereischein

Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!

Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein

Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Rechtsgrundlagen



Termin vereinbaren

für den Jugendfischereischein

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein

für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
  • bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis
Jugendfischereischein, Jahresfischereischein, Angelschein https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/749/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4 48249 Dülmen-Buldern
Telefon 02590 809
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56 48249 Dülmen-Rorup
Telefon 02548 212
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
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