Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Fischereischein
Jugendfischereischein
Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein
Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
für den Jugendfischereischein
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
- bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis
Kosten
- 5-Jahres-Fischereischein (48,00 EUR) - für Erteilung und Verlängerung
- 1-Jahres-Fischereischein (16,00 EUR) - für Erteilung und Verlängerung
- Jugendfischereischein (8,00 EUR) - für Erteilung und Verlängerung
Weitere Informationen
- Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Coesfeld.
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.
Ab April sind Parkausweise nicht länger beim Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4
48249 Dülmen-Buldern
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56
48249 Dülmen-Rorup
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Jugendfischereischein
Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein
Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlagen
für den Jugendfischereischein
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
- bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis
- Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Coesfeld.
Bürgerbüro
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