Corona-Hinweis

Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!  Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.

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Hundesteuer

Alle Hunde, die in Dülmen gehalten werden, sind steuerlich anzumelden.

Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem/der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Dülmen eingeht.

Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt.

Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.

Am einfachsten ist die Anmeldung, Abmeldung und Änderung von der Hundesteuer online mit dem Formular.

Hundesteuer-Formular

Rechtsgrundlagen 


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Unterlagen

Kosten

  • pro Jahr bei einem Hund (84,00 EUR)
  • pro Jahr und Tier bei zwei Hunden (96,00 EUR)
  • pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden (108,00 EUR)

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April sind Parkausweise nicht länger beim  Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.

Zuständige Organisationseinheiten

Hundesteuer

Alle Hunde, die in Dülmen gehalten werden, sind steuerlich anzumelden.

Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem/der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Dülmen eingeht.

Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt.

Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.

Am einfachsten ist die Anmeldung, Abmeldung und Änderung von der Hundesteuer online mit dem Formular.

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Anmeldung zur Hundesteuer https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/746/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4 48249 Dülmen-Buldern
Telefon 02590 809
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de
Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56 48249 Dülmen-Rorup
Telefon 02548 212
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de