Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Personalausweis: vorläufig
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Verlust
Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.
Wiederauffinden eines Dokumentes:
Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind.
Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Termin vereinbaren
Unterlagen
- alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrietaugliches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Der zweite Erziehungsberechtigte kann eine Vollmacht erteilen.
- Verlustanzeige
Kosten
- vorläufiger Personalausweis (10,00 EUR)
Weitere Informationen
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.
Ab April sind Parkausweise nicht länger beim Bürgerbüro, sondern beim Bereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Weitere Infos folgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4
48249 Dülmen-Buldern
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56
48249 Dülmen-Rorup
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Verwandte Dienstleistungen
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Verlust
Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.
Wiederauffinden eines Dokumentes:
Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind.
Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Termin vereinbaren
- alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrietaugliches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Der zweite Erziehungsberechtigte kann eine Vollmacht erteilen.
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