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Personalausweis: vorläufig

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.

Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.


Verlust

Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.

Wiederauffinden eines Dokumentes:


Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. 

Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Termin vereinbaren

Unterlagen

  • alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 biometrietaugliches Foto in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Der zweite Erziehungsberechtigte kann eine Vollmacht erteilen.  

  • Verlustanzeige

Kosten

  • vorläufiger Personalausweis (10,00 EUR)

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen. Vorort ist an diesen Tagen ein Ticket zu ziehen, die Anzahl der Tickets ist begrenzt.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 313 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

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Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.


Verlust

Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.

Wiederauffinden eines Dokumentes:


Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. 

Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Termin vereinbaren

  • alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 biometrietaugliches Foto in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Der zweite Erziehungsberechtigte kann eine Vollmacht erteilen.  

  • Verlustanzeige
vorläufiger Ausweis, Verlust vorläufiger Ausweis https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/742/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de