Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Straßenendausbauhöhen
Sie möchten Ihr Gründstück bebauen und sollen im Rahmen ihres Bauantrages z. B. eine Oberkante- Fertig- Fußbodenhöhe (OKFFB) angeben? Dann ist es hilfreich die geplanten Endausbauhöhen der angrenzenden Straße zu berücksichtigen. Diese liegen uns für die neuen Bau- und Gewerbegebiete in der Regel vor. Mit den Endausbauhöhen können Sie ebenfalls die Höhenlage ihrer Hauseingänge und Zufahrten besser planen. 
Wir weisen darauf hin, dass private Pflasterarbeiten möglichst 0,5 - 1,0 m vor der Grundstücksgrenzen enden sollten, so lange der Endausbau der Straße noch nicht abgeschlossen ist. Angleichungsarbeiten im Zuge der Herstellung sind vom Grundstückseigentümer durchzuführen.
Sollten Sie Endausbauhöhen der Straße benötigen, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden es per Telefax oder E-Mail an uns zurück.
Wir weisen darauf hin, dass private Pflasterarbeiten möglichst 0,5 - 1,0 m vor der Grundstücksgrenzen enden sollten, so lange der Endausbau der Straße noch nicht abgeschlossen ist. Angleichungsarbeiten im Zuge der Herstellung sind vom Grundstückseigentümer durchzuführen.
Sollten Sie Endausbauhöhen der Straße benötigen, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden es per Telefax oder E-Mail an uns zurück.
Unterlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nadine Schwerhoff
Tel: 02594 12-751
E-Mail: n.schwerhoff@duelmen.de
- Frau Kerstin Stein
Tel: 02594 12-753
E-Mail: k.stein@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Straßen- und Landschaftsbau
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: tiefbau@duelmen.de
Straßenendausbauhöhen Sie möchten Ihr Gründstück bebauen und sollen im Rahmen ihres Bauantrages z. B. eine Oberkante- Fertig- Fußbodenhöhe (OKFFB) angeben? Dann ist es hilfreich die geplanten Endausbauhöhen der angrenzenden Straße zu berücksichtigen. Diese liegen uns für die neuen Bau- und Gewerbegebiete in der Regel vor. Mit den Endausbauhöhen können Sie ebenfalls die Höhenlage ihrer Hauseingänge und Zufahrten besser planen. 
Wir weisen darauf hin, dass private Pflasterarbeiten möglichst 0,5 - 1,0 m vor der Grundstücksgrenzen enden sollten, so lange der Endausbau der Straße noch nicht abgeschlossen ist. Angleichungsarbeiten im Zuge der Herstellung sind vom Grundstückseigentümer durchzuführen.
Sollten Sie Endausbauhöhen der Straße benötigen, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden es per Telefax oder E-Mail an uns zurück. NN-Höhen https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/701/show
Wir weisen darauf hin, dass private Pflasterarbeiten möglichst 0,5 - 1,0 m vor der Grundstücksgrenzen enden sollten, so lange der Endausbau der Straße noch nicht abgeschlossen ist. Angleichungsarbeiten im Zuge der Herstellung sind vom Grundstückseigentümer durchzuführen.
Sollten Sie Endausbauhöhen der Straße benötigen, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden es per Telefax oder E-Mail an uns zurück. NN-Höhen https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/701/show
Straßen- und Landschaftsbau
001 Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-721
Frau
Nadine
Schwerhoff
18
02594 12-751
n.schwerhoff@duelmen.de
Frau
Kerstin
Stein
18
02594 12-753
k.stein@duelmen.de