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Hausanschlussleitungen
Hausanschlussleitungen sind gemäß § 2 Ziffer 7 Buchst. b) der Entwässerungssatzung die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.
Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.
Hausanschlussleitungen unterliegen einer besonderen Zustands- und Funktionsprüfung.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: abwasserwerk@duelmen.de
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- Herr Heinrich Schulte
Tel: 02594 12-764
E-Mail: h.schulte@duelmen.de
- Herr Marius Feld
Tel: 02594 12-761
E-Mail: m.feld@duelmen.de
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Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.
Hausanschlussleitungen unterliegen einer besonderen Zustands- und Funktionsprüfung.
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