BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Hausanschlussleitungen

Hausanschlussleitungen sind gemäß § 2 Ziffer 7 Buchst. b) der Entwässerungssatzung die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.

Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.

Hausanschlussleitungen unterliegen einer besonderen Zustands- und Funktionsprüfung.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Verwandte Dienstleistungen

Hausanschlussleitungen

Hausanschlussleitungen sind gemäß § 2 Ziffer 7 Buchst. b) der Entwässerungssatzung die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.

Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.

Hausanschlussleitungen unterliegen einer besonderen Zustands- und Funktionsprüfung.

Rechtsgrundlagen

https://serviceportal.duelmen.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/683/show
Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen

Herr

Heinrich

Schulte

09

02594 12-764
h.schulte@duelmen.de

Herr

Marius

Feld

10

02594 12-761
m.feld@duelmen.de