Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Hausanschlussleitungen
Hausanschlussleitungen sind gemäß § 2 Ziffer 7 Buchst. b) der Entwässerungssatzung die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.
Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.
Hausanschlussleitungen unterliegen einer besonderen Zustands- und Funktionsprüfung.
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Heinrich Schulte
Tel: 02594 12-764
E-Mail: h.schulte@duelmen.de
- Herr Marius Feld
Tel: 02594 12-761
E-Mail: m.feld@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: abwasserwerk@duelmen.de
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Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.
Hausanschlussleitungen unterliegen einer besonderen Zustands- und Funktionsprüfung.
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